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Inhalt

 

Teil 1: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Teil 2: Allgemeine Hinweise nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

 

Teil 1: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)     Stand 2020-06-05, Version 1.4

 

1.    Geltungsbereich. (a) Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von COMPUTERtechnik Huck, Michael Huck, Elisabethstr. 22, 32545 Bad Oeynhausen (im Folgenden kurz „CT Huck“ genannt) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). (b) Diese AGB gelten auch für alle Folgegeschäfte, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. (c) Abweichende Regelungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. (d) Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten sie schriftlich bestätigt. (e) Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferungen an den Kunden vorbehaltlos ausführen. (f) Mitarbeiter unseres Unternehmens sind zur mündlichen Anerkennung abweichender Geschäftsbedingungen nicht befugt.

2.    Angebots- und Vertragsbindung. (a) Angebote von CT Huck sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfrist, d.h. sie stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden dar, eine Bestellung aufzugeben. Richtige und rechtzeitige Selbstlieferung durch unsere Lieferanten bleiben in jedem Fall vorbehalten. (b) Auch Auftragsbestätigungen sind stets freibleibend in Bezug auf Liefermöglichkeit und Lieferfrist. Einschränkungen hinsichtlich der Preise siehe Ziffer 8. (c) Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von CT Huck, spätestens jedoch durch die Annahme der Leistung bzw. Lieferung, zustande.

3.    Lieferzeiten. (a) Die Lieferzeitangaben erfolgen nach bestem Ermessen und verstehen sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei uns oder bei unseren Lieferanten eintreten. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. (b) Verlängert wird auch eine in diesem Falle evtl. vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. (c) Die Nichteinhaltung von Lieferterminen entbindet den Käufer nicht von seiner Abnahmepflicht. (d) Aus dem Nichteinhalten einer Lieferfrist sind Schadensersatzforderungen des Käufers ausgeschlossen. (e) Sollte CT Huck mit einer Lieferung von mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde schriftlich, unter Ausschluss weiterer Ansprüche, vom Vertrag zurücktreten. (f) CT Huck behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine durch obige Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als sechs Wochen andauert und nicht durch CT Huck zu vertreten ist.

4.    Teillieferungen. CT Huck ist zu Teillieferungen jederzeit berechtigt. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrenübergang und Gewährleistungspflichten als selbstständige Lieferungen.

5.    Rücktritt. (a) CT Huck ist berechtigt vom Angebot, Auftrag bzw. Vertrag zurückzutreten, wenn eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahren oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt werden. (b) Wenn CT Huck aus obigen Gründen vom Vertrag zurücktritt oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, dann behält sich CT Huck das Recht vor, die daraus entstehenden Kosten beim Kunden geltend zu machen.

6.    Gefahrenübergang. (a) Im Falle eines Versandes geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware das Lager Zweck des Versandes verlässt. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt. (b) Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Kunden verzögert, so geht die Gefahr bereits ab dem Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über. (c) Die obigen Gefahrenübergänge gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlichen Serviceleistungen. (d) Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und auf Rechnung des Kunden zu versichern.

7.    Transportschäden, Prüfung und Mängel. (a) Der Käufer hat sowohl offensichtliche, wie auch eventuell später festgestellte Transportschäden dem Spediteur oder Frachtführer unverzüglich zu rügen und anschließend CT Huck schriftlich mitzuteilen. (b) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit Lieferschein bzw. Rechnung zu überprüfen. (c) Unterbleibt eine Rüge innerhalb von zehn Tagen nach Lieferung/Wareneingang, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht offensichtlich war. (d) Unwesentliche Mängel und handelsübliche Abweichungen von der Norm, welche die Funktionstüchtigkeit der Ware nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme oder zu einer Rückgabe.

8.    Preise. (a) Die Preise verstehen sich ab Lager CT Huck. (b) Wenn nicht ausdrücklich abweichend angegeben, kommen Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie evtl. Verpackungskosten, Transportkosten, Transportversicherung und Abwicklungspauschale hinzu. Diese zusätzlichen Kosten trägt der Kunde. (c) Für die Lieferung gelten in der Regel die Preise aus der Auftragsbestätigung. (d) CT Huck behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen – insbesondere aufgrund von Preiserhöhungen von Seiten der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen – bei CT Huck eintreten. Diese Kostenerhöhungen werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. (e) Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu dem am Tage der Lieferung gültigen Preisen berechnet. (f) Irrtümer und Druckfehler sind insbesondere in Preisangaben vorbehalten.

9.    Fahrtkosten und Spesen. (a) Fahrtkosten können in Rechnung gestellt werden. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn dies nicht ausdrücklich in dem Angebot oder der Auftragsbestätigung erwähnt wurde. (b) Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, können die Fahrtkosten mit einer Pauschale, einer Kilometerpauschale (1,20 € je gefahrener Kilometer, netto) oder nach Zeitaufwand (59 € je Stunde, netto) in Rechnung gestellt werden. (c) Spesen trägt der Kunde.

10. Rechnungsstellung. (a) Rechnungsstellung erfolgt in der Regel mit der Auslieferung der Waren. (b) Rechnungen von CT Huck gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungszugang schriftlich widersprochen wird.

11. Zahlung. (a) Rechnungen sind grundsätzlich sofort ohne Abzug fällig. Andere Zahlungsbedingungen behalten wir uns vor, es gelten die in den Rechnungen angegebenen Zahlungsziele. Hiervon abweichende Regelungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. (b) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn CT Huck über den Betrag frei verfügen kann, bei Zahlung mit Scheck erst bei dessen unwiderruflichen Gutschrift. (c) CT Huck ist berechtigt, Zahlungen des Käufers zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Dies gilt auch dann, wenn die Bestimmungen des Kunden anders lauten. (d) Skonti sind in unseren Kalkulationen nie vorgesehen, daher berechtigt eine vorzeitige Zahlung auch nie zum Abzug. (e) Bei Neukundengeschäften oder Zahlungsverzügen behalten wir uns in jedem Fall Barzahlung vor. (f) Lieferungen in das Ausland erfolgen grundsätzlich gegen Vorauskasse.

12. Zahlungsverzug. (a) Im Falle des Zahlungsverzuges sind die gesamten Forderungen von CT Huck sofort fällig. (b) CT Huck ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. (c) Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von uns nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen. (d) Gerät ein Kunde bei Leistungen, welche wir durch periodisch regelmäßige Leistungen erbringen, mit seinen Zahlungen in Verzug, dann unterbrechen wir die weitere Erbringung der Leistung bis zur vollständigen Begleichung aller unserer Forderungen.

13. Annahmeverzug. (a) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist CT Huck berechtigt, wahlweise auf die Abnahme zu bestehen oder 15% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen. CT Huck bleibt das Recht vorbehalten, für einen nachweisbar höheren Schaden Ersatz zu verlangen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden ist. (b) Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist CT Huck berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an CT Huck für die entstandenen Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 50,00€ zu bezahlen. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten, behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen. (c) Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs (z.B. Feuer, höhere Gewalt, Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Vandalismus) der Ware auf den Käufer über.

14. Umtausch. (a) Der Umtausch von speziell für den Kunden bestellter oder konfigurierter Ware ist ausgeschlossen. (b) Umtauschware im nicht wiederverkaufsfähigen Zustand wird grundsätzlich nicht angenommen und dem Käufer erneut kostenpflichtig zur Verfügung gestellt. (c) Der Umtausch von Software bei geöffneter oder beschädigter Originalverpackung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Datenträger sind defekt oder nicht lesbar.

15. Rücksendungen. (a) Sämtliche Rücksendungen können nur unter Vorlage der Rechnung und der Originalverpackung bearbeitet werden. (b) Unfreie Sendungen werden von CT Huck nicht angenommen. (c) Für die Zusendung von Waren an CT Huck trägt der Kunde die Versandkosten und die Gefahr bis zum Eintreffen in das Lager von CT Huck.

16. Eigentumsvorbehalt. (a) CT Huck behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Kommt der Käufer seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, insbesondere im Fall des Zahlungsverzugs, sind wir berechtigt, die gelieferten Waren zurückzunehmen. Der Käufer ist zur Herausgabe der Waren verpflichtet. Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, gilt das Rücknahmeverlangen nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. (b) Vor der endgültigen Bezahlung der Waren ist die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung untersagt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum von CT Huck hinzuweisen und CT Huck unverzüglich zu unterrichten. (c) Der Käufer ist berechtigt, den gelieferten Gegenstand bzw. die Leistung im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, soweit er seinerseits unter eigenem Eigentumsvorbehalt weiterverkauft. Er tritt uns bereits zum Zeitpunkt der Bestellung alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Käufer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. (d) Die Be- und Verarbeitung des gelieferten Gegenstandes erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert des von uns gelieferten Gegenstandes zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn der gelieferte Gegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird. Dabei entstehen für uns jedoch keine Verpflichtungen. (e) Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen Teil  der Sicherungsrechte freigeben. (f) Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist die in unserem Eigentum stehende Ware vom Kunden gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung an. (g) Bei Zahlungsverzug darf CT Huck die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen. (h) Gleiches gilt auch, wenn bekannt wird, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen vermutlich nicht gerecht werden wird. (i) CT Huck behält sich vor seine Waren und Dienstleistungen so abzusichern, dass sich diese im Falle eines Zahlungsverzuges reversibel deaktivieren. Nach der vollständigen Begleichung aller offenen Rechnungen werden dem Kunden alle notwendigen Informationen mitgeteilt, die notwendig sind damit ein Techniker die Waren und Dienstleistungen unverzüglich wieder reaktivieren kann. Die Möglichkeit der Absicherung behält sich CT Huck auch dann vor, wenn durch die verwendete Art der Absicherung auch andere Teile des Systems oder gar das gesamte System deaktiviert werden. Schadensersatzansprüche aufgrund der Deaktivierung wegen Zahlungsverzugs sind ausgeschlossen, eventuelle Technikerkosten für die Reaktivierung trägt der Kunde.

17. Test- und Vorführgeräte bleiben Eigentum von CT Huck. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit uns über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden.

18. Dokumentation und Benutzerführung der Software sind bei den vertriebenen Produkten zum Teil in englischer Sprache abgefasst, der Kaufvertrag gilt auch in solchen Fällen als erfüllt. Dies gilt selbst dann, wenn in Werbeanzeigen, Katalogen, oder sonstigen Publikationen kein ausdrücklicher Hinweis auf englischsprachige Dokumentation oder Benutzerführung angebracht ist. Deutschsprachige Dokumentation und Benutzerführung schulden wir nur, wenn dies mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart wurde. Abkürzungen wie „d“, „de“, „deutsch“ oder ähnliches in Auftragsbestätigung oder Rechnung gelten nicht als eine solche ausdrückliche Vereinbarung.

19. Datensicherung. (a) Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen und die daraus entstehende Erfordernis von einer täglichen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen. (b) Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt der Kunde grob fahrlässig, wenn er die tägliche Datensicherung unterlässt. (c) Die Haftung für Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. (d) Kann ein Kunde keine zur Wiederherstellung der Daten notwendige Sicherheitskopie beibringen oder ist diese älter als zwei Tage, zum Zeitpunkt der Abgabe des Gerätes, so sind wir von der Haftung vollständig freigestellt. (e) Stellt ein Kunde ein Gerät zur Reparatur- oder Servicezwecken zur Verfügung, so willigt er ein, dass wir zur Reparatur- und Prüfzwecken seine gesamten Daten – ohne ihn darauf nochmals hinzuweisen oder vorher zu benachrichtigen und ohne zu sichern – löschen können. Für eine Datensicherung vor der Reparatur und für die auf die Reparatur folgende Wiederherstellung der Daten hat der Kunde selbst Sorge zu tragen oder uns schriftlich dafür den Auftrag zu erteilen. Fehlt solch ein Auftrag, dann stellt der Kunde uns von jeder Haftung für verloren gegangene Daten frei.

20. Computerviren. (a) Nach dem heutigen Stand der Technik ist es möglich, dass auch Originaldatenträger der Softwarehersteller und Downloaddateien von deren offiziellen Internetseiten von Computerviren befallen sind. Wir sichern zu, alle nötige Sorgfalt darauf zu verwenden, dass Kundengeräte nicht durch uns mit Computerviren infiziert werden. Es ist aber nach dem heutigen Wissensstand nicht möglich, alle Mutationen dieser Viren zu erkennen und zu bekämpfen. Sollte dennoch ein Computervirus nachweislich durch uns auf ein Kundengerät übertragen worden sein, so haften wir nur insoweit, wie wir diesen vorsätzlich verbreitet haben. (b) Der Kunde stellt uns davon frei, original verpackte Software und Downloaddateien von deren offiziellen Internetseiten auf Virenbefall zu überprüfen und befreit uns von jeglicher Haftung aus Schäden, die durch Virenbefall dieser Software verursacht wurden.

21. Patent- und Urheberrechte. (a) An zur Verfügung gestellten schriftlichen Ausführungen (insbesondere auch Angebote und Rechnungen), Berichten, Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Dokumentationen und Software behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Auch das Kopieren ist (ausgenommen für buchhalterische Zwecke) ohne unsere ausdrückliche Einwilligung untersagt. Auf unser Verlangen hin sind sie unverzüglich an uns zurückzugeben. (b) Bei Software werden automatisch die Beschränkungen der Lizenzbedingungen sowie die einschränkenden Nutzungs- und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers mit vereinbart. Mit Öffnen der Verpackung von Software erkennt der Käufer den Urheberrechtsschutz an. (c) Für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte durch den Kunden können wir als Verkäufer nicht haftbar gemacht werden.

22. Software-Lizenzierung. (a) Der Kunde stellt im ausreichenden Maß vor und auch in regelmäßigen Abständen während des Einsatzes von jeglicher Software sicher, dass diese rechtmäßig erworben ist und die Lizenzbedingungen des Herstellers eingehalten werden. (b) Für die durch uns erworbene Software gelten ausschließlich die Lizenzbedingungen des Herstellers. Irrtümer und Schreibfehler im Angebot stellen uns frei von jeglichen Ansprüchen. (c) Sie dürfen unsere Software weder vermieten noch verleihen. Zurückentwickeln, dekompilieren und entassemblieren der Software ist ebenfalls untersagt. (d) Setzt ein Kunde durch unsere Firma erstellte Software nicht den Beschränkungen der durch uns bestimmten Lizenzbedingungen ein, fordern wir Schadensersatz in mindestens 10-facher Höhe der in Anwendung gebrachten unlizenzierten Kopien. (e) Für die ordnungsgemäße Lizenzierung jeglicher Software ist immer der Kunde verantwortlich. (f) Im Übrigen gelten die allgemeinen gesetzlichen Verordnungen zur Anwendung, Nutzung und Aufbewahrung von Software.

23. Gewährleistung (Garantie). (a) Der Käufer hat, wenn nicht anders auf der Auftragsbestätigung oder der Rechnung angegeben, Ansprüche im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung. (b) Die Gewährleistung auf gebrauchte Waren beträgt ein Jahr. (c) Unabhängig davon gibt CT Huck etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter. Leistet der Hersteller gegenüber dem Kunden Garantie, so treten wir sämtliche sich hieraus ergebenen Garantieansprüche an den Kunden ab. (d) Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Gefahrenübergang. (e) Es wird gewährleistet, dass die Vertragsprodukte bei Gefahrenübergang nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von wesentlichen Mängeln sind. Ein Mangel ist auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. (f) Die Angaben von CT Huck zum Liefer-/ Leistungsgegenstand in Katalogen, Preislisten, Prospekten, Internet oder ähnlichen Publikationen stellen lediglich Beschreibungen, Kennzeichnungen und Richtwerte dar. Diese Beschreibungen sind keine Zusicherung von Eigenschaften, handelsübliche Abweichungen bleiben vorbehalten. (g) Für Angaben in nicht von CT Huck selbst erstellten Dokumenten oder Publikationen wird keine Gewähr übernommen. (h) Ist die gelieferte Ware mangelhaft, so behält sich CT Huck das Recht auf maximal zwei Nachbesserungen oder Ersatzlieferung gegen Rückgabe der fehlerhaften Ware vor. (i) Gelingt selbst die zweite Nachbesserung nicht, dann kann der Kunde unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche, Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) oder Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) verlangen. (j) Voraussetzung für die Gewährleistung ist, dass die Leistung bzw. der fehlerhafte Liefergegenstand nach unserer Wahl entweder durch uns beim Kunden besichtigt und überprüft werden kann oder auf unseren Wunsch vom Kunden an uns zur Überprüfung Nachbesserung eingesandt wird. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. (k) Durch eine Gewährleistung treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Lauf. (l) Mängel oder Fehler sind schriftlich mit einer genauen Beschreibung bei CT Huck zu rügen. (m) Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, dann ist CT Huck berechtigt alle Aufwendungen dem Kunden in Rechnung zu stellen. Die Kosten der Überprüfung werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen von CT Huck berechnet. (n) Erwirbt der Kunde in einem Vertrag mehrere Geräte oder erwirbt er ein System aus mehreren Geräten, so wird mit der Erteilung des Auftrages vereinbart, dass ein Anspruch auf Minderung oder Wandlung immer nur für das einzelne, von Mängeln betroffene Gerät, keinesfalls aber auf alle Geräte oder das ganze System, besteht. Dies gilt auch dann, wenn ein System durch das einzelne, mit Mängeln behaftete, Gerät in seiner Gesamtheit funktionsuntüchtig wird.

24. Gewährleistungsausschlüsse. (a) Keine Gewähr wird übernommen für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungsanweisungen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. (b) Der Kunde ist verpflichtet, unsere Pflege- und Wartungsanweisungen zu befolgen und insbesondere abgenutzte Datenträger (z.B. Bänder, Wechselmedien, Festplatten) rechtzeitig zu ersetzen. Die Folgen der Nichtbeachtung gehen auch während der Gewährleistung zu Lasten des Kunden. (c) Keine Gewähr wird übernommen für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen und Feuchtigkeit aller Art zurückzuführen sind, es sei denn der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. (d) Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche Absprache mit CT Huck oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von CT Huck autorisiert wurden. (e) CT Huck haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. (f) CT Huck haftet nicht bei mutwilliger Beschädigung, natürlichen Verschleiß und normaler Abnutzung der Ware. (g) Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Serien-Nummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht wurden. (h) Es ist nach dem heutigen Stand der Technik nicht sichergestellt, dass Baugruppen und/oder Software in jeder möglichen Form miteinander funktionieren. Für diese Inkompatibilitäten nehmen wir nur dann Gewährleistung, wenn die zueinander inkompatiblen Baugruppen und/oder Software sämtlich von uns bezogen wurden. Treten Inkompatibilitäten zwischen von uns bezogenen und fremden Baugruppen bzw. Software auf, dann stellt uns der Kunde von jeglicher Gewährleistung oder Nachweispflicht frei. (i) Jeder Kunde ist allein dafür verantwortlich zu entscheiden, ob eine bei uns bestellte Software auf einer kundenseitigen Hard- und Softwarekombination lauffähig ist. Dies gilt im gleichen Sinne auch für bestellte Hardware, es sei denn wir sichern die Einsatzfähigkeit schriftlich zu. (j) Der Zusammenbau / Einbau von Waren darf nur durch qualifizierte und erfahrene Personen erfolgen, insbesondere weil beiliegende Anleitungen lückenhaft, fehlerhaft oder gar ganz fehlen könnten. Kommt es bei Missachtung zu einem Schaden, dann scheidet eine Gewährleistung aus. CT Huck steht für einen fachgerechten Einbau aller bei uns bezogenen Waren gerne zur Verfügung.

25. Haftung. (a) Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund – insbesondere wegen Vertragsverletzung, Schlechterfüllung, Verletzung von Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsverhandlungen, sowie aus unerlaubter Handlung und Produzentenhaftung – ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Leistungsverzug oder in Fällen, in denen CT Huck nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Sachen zwingend haftet. (b) Insbesondere ausgeschlossen sind alle Ansprüche auf Ersatz von entgangenem Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen, mittelbaren Schäden und/oder Folgeschäden. Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesen Fällen ist unsere Haftung auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses typischerweise vorhersagbaren Schadens beschränkt.

26. EDV-Systemleistung, Softwareentwicklungen und -Anpassungen. (a) Unter einer EDV-Systemleistung verstehen wir die Lieferung von Hard- und Software mit einem maßgeblichen Anteil (mehr als 15%) an Installations- Einrichtungs- und Anpassungsleistung, Schulung und Support. (b) Für EDV-Systemleistungen gilt Werkvertragsrecht, auch wenn dieses nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. (c) Softwareentwicklungen und -Anpassungen werden ausschließlich nach Werkvertragsrecht durchgeführt.

27. Schulungen. (a) Die Teilnahme an Schulungen bedarf der vorherigen schriftlichen Anmeldung der Teilnehmer. (b) Die Anmeldung gilt als verbindliche Erklärung, sämtliche mit der Teilnahme verbundenen Kosten zu übernehmen. (c) Die Anmeldung mit der anschließenden Bestätigung gilt als Vertragsabschluss. Vertragsnehmer ist derjenige, der einen Teilnehmer anmeldet. (d) Das Entgelt für die Schulung ist vor Beginn der Schulung zu entrichten. (e) Tritt ein Teilnehmer nach Ablauf der Rücktrittsfrist (10 Tage vor Schulungsbeginn) von der Schulung zurück, dann sind anteilige Kosten fällig. Bei Nichtantritt zur Schulung sind die gesamten Kosten fällig. (f) Ein Rechtsanspruch auf die Durchführung von Schulungen besteht nicht. (g) Insbesondere können Schulungen wegen zu wenig Teilnehmern oder Krankheit des Dozenten abgesagt werden. (h) Schadensersatz wegen Unterrichtsfall ist ausgeschlossen. (i) Der Inhalt der Schulungen richtet sich nach dem jeweiligen letzten Informationsstand des Dozenten über den Unterrichtsgegenstand und nach der Aufnahmefähigkeit der Mehrheit der Teilnehmer. Die angegebenen Unterrichtsinhalte sind in dieser Hinsicht unverbindlich. (j) Eine Haftung für unvollständige oder unrichtige Inhalte von Schulungen übernehmen wir nicht. (k) Eine Garantie für einen erfolgreichen Abschluss einer Schulung besteht selbstverständlich nicht. Insbesondere gilt: Falls ein Schulungskandidat nicht die benötigten Eingangs-Qualifikationen für die Schulung besitzt, dann ist der Schulungserfolg in der Regel stark beeinträchtigt.

28. Sonstiges. (a) Wir weisen darauf hin, dass ein Teil der von uns vertriebenen Systeme im Ausland entwickelt und hergestellt wird. Diese Systeme sind daher auch nicht auf ihre Übereinstimmung mit deutschen Normen, insbesondere Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften, überprüft und werden ihnen daher zum Teil auch nicht entsprechen. (b) Die Überschriften unserer AGB dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht einer abschließenden Regelung.

29. Erfüllungsort und Gerichtsstand. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist der Sitz von CT Huck, also 32545 Bad Oeynhausen, falls der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Die Geschäftsleitung

 

 

 

 

Teil 2: Allgemeine Hinweise nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Stand 2020-06-05, Version 1.0

 

1.    Datenschutzhinweise von COMPUTERtechnik Huck, Michael Huck, Elisabethstr. 22, 32545 Bad Oeynhausen

2.    Inhalt. (3) Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle. (4) Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten; Art, Zweck und Verwendung. (5) Weitergabe von Daten an Dritte. (6) Ihre Rechte als betroffene Person. (7) Ihr Recht auf Widerspruch. (8) Datenverarbeitung auf unserer Website.

3.    Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle. (Diese Datenschutzhinweise gelten für uns: COMPUTERtechnik Huck, Michael Huck, Elisabethstr. 22, 32545 Bad Oeynhausen, Telefon (05731) 2451381, Email Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

4.    Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten; Art, Zweck und Verwendung. Wenn Sie uns beauftragen, werden folgende Informationen erhoben: (a) Anrede, Titel, Vorname, Nachname (b) Anschrift (c) E-Mail-Adresse (d) Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk) (e) ggf. Faxnummer (wenn vorhanden und gewünscht) (f) ggf. Kontodaten (g) ggf. Geburtsdatum (h) Außerdem werden alle Informationen erhoben, die für die Erfüllung des Vertrages mit Ihnen notwendig sind. (i) Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt, um Sie als Kunden identifizieren zu können, um Sie angemessen beraten zu können, um unsere vertraglichen Pflichten Ihnen gegenüber erfüllen zu können, um unseren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen zu können, zur Korrespondenz mit Ihnen, zur Rechnungsstellung bzw. ggf. im Rahmen des Mahnwesens, zu Zwecken der zulässigen Direktwerbung und zur Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen Sie. (j) Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt anlässlich Ihrer Anfrage bei uns und ist zu den genannten Zwecken für die Bearbeitung Ihres Auftrags und für die Erfüllung von Verpflichtungen aus dem zugrundeliegenden Vertrag erforderlich. (k) Die erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht für Kaufleute (6, 8 oder 10 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Vertragsverhältnis beendet wurde,) gespeichert und danach gelöscht. Dies gilt ausnahmsweise nicht, wenn wir aufgrund von steuer- oder handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten (gemäß HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder wenn Sie in eine darüberhinausgehende Speicherung eingewilligt haben.

5.    Weitergabe von Daten an Dritte. (a) Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt. Ausnahmen hiervon gelten nur, soweit dies für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist. Hierzu zählt insbesondere die Weitergabe an von uns beauftragte Dienstleister (sog. Auftragsverarbeiter) oder sonstige Dritte, deren Tätigkeit für die Vertragsdurchführung erforderlich ist (z.B. Versandunternehmen oder Banken). Die weitergegebenen Daten dürfen von den Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden.

6.    Ihre Rechte als betroffene Person. (a) Ihnen als von der Datenverarbeitung betroffenen Person stehen verschiedene Rechte zu: (b) Widerrufsrecht: Von Ihnen erteilte Einwilligungen können Sie jederzeit uns gegenüber widerrufen. Die Datenverarbeitung, die auf der widerrufenen Einwilligung beruht, darf dann für die Zukunft nicht mehr fortgeführt werden. (c) Auskunftsrecht: Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. Dies gilt insbesondere für die Zwecke der Datenverarbeitungen, die Kategorien der personenbezogenen Daten, ggf. die Kategorien von Empfängern, die Speicherdauer, ggf. die Herkunft Ihrer Daten sowie ggf. für das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Details. (d) Berichtigungsrecht: Sie können die Berichtigung unrichtiger oder die Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. (e) Löschungsrecht: Sie können die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen, soweit deren Verarbeitung nicht zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. (f) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Sie können die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen. Außerdem steht Ihnen dieses Recht zu, wenn wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen. Darüber hinaus haben Sie dieses Recht, wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingelegt haben. (g) Recht auf Datenübertragbarkeit: Sie können verlangen, dass wir Ihnen Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format übermitteln. Alternativ können Sie die direkte Übermittlung der von Ihnen uns bereitgestellten personenbezogenen Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, soweit dies möglich ist. (h) Beschwerderecht: Sie können sich bei der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren, z.B. wenn Sie der Ansicht sind, dass wir Ihre personenbezogenen Daten in unrechtmäßiger Weise verarbeiten. Die für uns zuständige Behörde ist: Datenschutzaufsicht NRW, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf.

7.    Ihr Recht auf Widerspruch. (a) Sofern wir Ihre personenbezogenen Daten auf Basis eines berechtigten Interesses verarbeiten, haben Sie das Recht, Widerspruch gegen diese Verarbeitung einzulegen. Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine Mitteilung in Textform. Sie können uns also gerne anschreiben, ein Fax schicken oder sich per E-Mail an uns wenden. Unsere Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 3. dieser Datenschutzhinweise.

8.    Datenverarbeitung auf unseren Internetseiten. (a) Auch über unsere Internetseiten unter www.cthuck.de erfolgt die Verarbeitung bestimmter personenbezogener Daten, u.a. der IP-Adresse der Website-Besucher. Ergänzende Datenschutzhinweise finden Sie daher auf unseren Internetseiten.

Texte in Anlehnung an die Mustertexte bei https://www.lexware.de/dsgvo/dsgvo-mustervorlagen/

 

Die Geschäftsleitung